Menschenrecht Nr. 19

Die Freiheit, sich frei zu äußern

19. Die Freiheit, sich frei zu äußern

Das Recht auf freie Meinungsäusserung

Menschenrecht Nr. 19

Die Freiheit, sich frei zu äußern

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, an Meinungen ohne Einmischung festzuhalten sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

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